Herzlich Willkommen bei Kfz-SachverstÄndigenbÜro GÜLER

ACHTUNG

Nur mit einem Kfz Gutachten können Sie bei einem Unfallschaden alle Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

INFORMATIONEN

Sachverständigen Ihrer Wahl

Sie haben das uneingeschränkte Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die entstehenden Kosten für die Erstellung des Gutachtens trägt die Versicherung des Unfallgegners.

Sehr Wichtig

Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Wir berechnen auch die Wertminderung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug gerne auch vorort bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.

Reparaturdurchführung

Sie haben Anspruch auf Reparaturdurchführung in einer Vertragswerkstatt bzw. auf Anrechnung der Stundensätze. Dies gilt auch wenn Sie das Fahrzeug in Eigenregie reparieren.Gleiches gilt bei fiktiver Abrechnung auf Gutachterbasis.

Wichtige Informationen

TELEFONBERATUNG - RÜCKRUFSERVICE

Gerne beraten wir Sie auch am Telefon. Wenn Sie zurück gerufen werden möchten, dann schreiben Sie uns bitte E-Mail über unser Kontaktformular im Kontakt bereich. Teilen Sie uns Ihren gewünschten Rückrufzeitpunkt. Wir rufen Sie gerne zurück.

ACHTUNG

Nur mit einem Kfz Gutachten können Sie bei einem Unfallschaden alle Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

SEHR WICHTIG

Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Wir berechnen auch die Wertminderung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug gerne auch vorort bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.

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