Sachverständigen Ihrer Wahl
Sie haben das uneingeschränkte Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die entstehenden Kosten für die Erstellung des Gutachtens trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Sehr Wichtig
Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Wir berechnen auch die Wertminderung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug gerne auch vorort bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.
Reparaturdurchführung
Sie haben Anspruch auf Reparaturdurchführung in einer Vertragswerkstatt bzw. auf Anrechnung der Stundensätze. Dies gilt auch wenn Sie das Fahrzeug in Eigenregie reparieren.Gleiches gilt bei fiktiver Abrechnung auf Gutachterbasis.